Schulische Berufsausbildungen in Schleswig-Holstein

Schulische Berufsausbildungen generell

Eine Berufsausbildung erfolgt normalerweise im Dualen Ausbildungssystem, d.h. man bewirbt sich um einen Ausbildungsplatz in einem Betrieb. Die Ausbildung findet hauptsächlich in dem Betrieb statt. Nebenbei besucht man entweder im Blockunterricht oder einmal die Woche die Berufsschule.

Daneben gibt es aber auch schulische Berufsausbildungen an Berufsfachschulen oder Fachschulen in Schleswig-Holstein. Eine schulische Ausbildung ist beispielsweise möglich in Assistenzberufen, in den Gesundheitsberufen, in den Fremdsprachenberufen, in sozialpflegerischen Berufen sowie im kaufmännischen Bereich.

Je nach Beruf werden verschiedene Voraussetzungen für die Ausbildung verlangt, z. B. Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss. An einigen Fachschulen auch die Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. mehrjährige Berufserfahrung.

Die Absolvierung der Fachschulen für die jeweiligen Berufsausbildungen dauert ungefähr zwei bis drei Jahre. Verbunden mit dem erfolgreichen Besuch der Fachschulen ist manchmal auch ein höherer Bildungsabschluss.

Meistens gibt es neben der theoretischen Ausbildung an der Schule auch einen praktischen Ausbildungsteil. Manchmal ist die Absolvierung eines Praktikums Voraussetzung für die Zulassungsberechtigung an einer Berufsfachschule.

Die Zeugnisnote entscheidet über die Zulassung an den Schulen, sofern mehr Bewerber als Schulplätze vorhanden sind.

Die Bewerbungsunterlagen müssen in Schleswig-Holstein in der Regel im Februar eingereicht werden.

Die Ausbildung an den Berufsfachschulen ist z.T. kostenfrei, an privaten Schulen jedoch mit einem Schulgeld verbunden. Unter bestimmten Bedingungen kann eine finanzielle Förderung an die SchülerInnen gezahlt werden.

Bitte informieren Sie sich bei weiteren Fragen entweder bei uns, bei den Berufsfachschulen direkt oder unter infobub.arbeitsagentur.de/kurs.

Sie finden auf der Landkarte Fachschulen für die schulische Berufsausbildung in Schleswig-Holstein die in ihrem Kreis vorhandenen Schulen.

Schulische Berufsausbildungen ohne Hauptschulabschluss

Es gibt nur wenige schulische Ausbildungsmöglichkeiten, bei denen kein Hauptschulabschluss verlangt wird. Auch bei den hier aufgeführten Berufen wird ein Hauptschulabschluss oder vorangegangene Berufserfahrung zumindest gern gesehen.

Schulische Berufsausbildungen nach Hauptschulabschluss

Für die nachfolgenden Berufe gibt es in Schleswig-Holstein Berufsfachschulen, die einen Hauptschulabschluss als Zulassungsvoraussetzung haben.

Schulische Berufsausbildungen nach Abschluss der mittleren Reife

Die nachfolgend aufgeführten Berufe können in Schleswig-Holstein über eine schulische Berufsaubildung erlernt werden.

Die Berufsfachschulen an denen die Ausbildung gemacht werden kann, setzen die mittlere Reife voraus.

Schulische Berufsausbildungen nach dem Abschluss des Abiturs oder mit Fachhochschulreife

Mit dem Abschluss des Abiturs oder der Fachhochschulreife ist eine Bewerbung an Fachschulen bzw. Berufsfachschulen in Schleswig-Holstein grundsätzlich möglich, da meistens der mittlere Bildungsabschluss oder teilweise der Hauptschulabschluss Voraussetzung für eine schulische Berufsausbildung sind. Die Teilnahmebedingungen sind ansonsten die gleichen wie für BewerberInnen mit anderen Bildungsabschlüssen.

Nützliche Informationen

Weitere nützliche Informationen finden Sie unter folgenden websites:

www.arbeitsagentur.de

- hier finden Sie weitere Informationen zu schulischen Ausbildungen

http://infobub.arbeitsagentur.de/kurs/index.html

- Hier kann man gezielt nach Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten suchen.

www.berufswahl.lernnetz.de

- Hier gibt es ausführliche Informationen zu Berufswahl- und weiterbildenden Schulen

www.aish.de

- Ausbildungsinitiative Schleswig-Holstein mit Adressen der staatlichen und privaten beruflichen Schulen in Schleswig-Holstein (unter Ausbildung/ Schulen).

www.das-neue-bafoeg.de

- In manchen Fällen kann für eine schulische Ausbildung BAföG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beantragt werden. Nähere Informationen darüber finden Sie hier.

www.azubister.net

-Netzwerk zu Ausbildung und Berufswahl

Letzte Aktualisierung der Texte dieser Seite: 19.01.2010