Existenzgründung
Zuschüsse für Existenzgründer/innen
Bei Anspruch auf Arbeitslosengeld I
- Gründungszuschuss
- Voraussetzung der Förderung
- Umfang der Förderung
- Sozialrechtlicher Schutz
- Einstellungszuschüsse (gilt sowohl Arbeitslosengeld I- als auch Arbeitslosengeld II-Bezug)
Bei Anspruch auf Arbeitslosengeld II
- Einstiegsgeld für Personen, die Arbeitslosengeld II erhalten
- Teilzeitgründungen
- Nebenerwerbsgründungen
Arbeitsagenturen in Schleswig-Holstein
Beispiel aus Kiel - das Projekt garage
Weitere nützliche Informationen
Existenzgründung
Grundsätzliches
Existenzgründung bedeutet, selbst Unternehmer/in zu werden. Für diesen Entschluss kann es verschiedene Gründe geben: eigenverantwortlich entscheiden zu können, eigene Ideen umzusetzen, Erfolg zu haben oder wieder eine Tätigkeit auf dem 1. Arbeitsmarkt aufzunehmen.
Es gibt aber auch viele gute Gründe dafür, zunächst einmal genau zu überlegen, ob man tatsächlich für die berufliche Selbständigkeit geeignet ist. Sie sollten eine Reihe von notwendigen persönlichen Voraussetzungen mitbringen oder erwerben, wie z.B. Selbstdisziplin, Zielstrebigkeit, Kommunikationsfähigkeiten, Kreativität und Risikobewusstsein. Hinzu kommen sowohl fachliches als auch unternehmeisches Know-how.
Nach längerer Zeit ohne Arbeit ist das oft der einzige als möglich erscheinende Weg, um finanziell vom Arbeitslosengeld unabhängig zu werden.
Um die erste schwierige Zeit zu überbrücken, in der sich ihre Geschäftsidee praktisch beweisen soll, können Sie verschiedene Formen der Unterstützung, Beratung und Weiterbildung nutzen.
Sie finden auf dieser Seite einige Anregungen sowohl zu finanzieller Unterstützung als auch Adressen von Beratungsstellen und Einrichtungen, die Sie auf Ihrem Weg begleiten können.
Es gibt sowohl für Bezieher/innen von Arbeitslosengeld I als auch für Arbeitslosengeld II Bezieher/innen Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten die auf dieser Seite aufgeführt sind.
Eine Existenzgründung wirft viele komplizierte Fragen auf. Wenn Sie dazu weitergehenden Informationsbedarf haben, wenden Sie sich an uns oder eine der angegebenen Beratungsstellen.
Zuschüsse für Existenzgründer/innen
Bei bestehendem Arbeitslosengeld-I-Anspruch können Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, zur Förderung der Aufnahme dieser Tätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen den Gründungszuschuss erhalten.
Voraussetzung für die Bewilligung eines Gründungszuschusses:
- Anspruch oder Bezug von Arbeitslosengeld I für mindestens noch 90 Tage.
Mit dem Antrag muss vorgelegt werden
eine „Tragfähigkeitsbescheinigung", ausgestellt von fachkundiger Stelle (Fachverband, Handwerkskammer u.a.)
ein Unternehmenskonzept, ein tabellarischer Lebenslauf, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
(Informationen und Unterstützung bei der Erstellung dieser Unterlagen gibt es bei den Industrie- und Handelskammern und Beratungsstellen, Adressen weiter unten).
Umfang der Förderung
Der Gründungszuschuss umfasst folgende Leistungen:
- Weiterzahlung von Arbeitslosengeld I in der bisherigen Höhe für neun Monate
- monatlicher Zuschuss von 300 Euro für ihre soziale Absicherung (Kranken-, Pflegeversicherung, Altersvorsorge) zusätzlich neun Monate lang
- ab dem 10ten Monat kann eine Weitergewährung der 300 Euro für maximal 6 Monate im Einzelfall erfolgen.
ausführliche Informationen finden sie hier
Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige
Eine Arbeitslosenversicherung für Selbständige gab es bisher nicht. Ab dem 01.02.2006 können Existenzgründer einen freiwilligen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Somit besteht die Möglichkeit, im Falle der Aufgabe des Unternehmens einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten oder aufzubauen.
Voraussetzungen für die Antragstellung:
- Eine selbstständige Tätigkeit mit mindestens 15 Wochenstunden
- Der Selbständige hat während der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate Arbeitslosenbeiträge gezahlt oder
- Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Mutterschaftsgeld erhalten
Antragstellung:
Der Antrag muss bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit gestellt werden, und zwar innerhalb des ersten Monats der Selbständigkeit. Die Arbeitslosenversicherung wird also nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgewickelt. Ausführliche Informationen finden Sie
http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorbereitung
/gruendungswissen/versicherung/02477/index.php
Einstellungszuschuss bei Neugründungen
Mit dem Einstellungszuschuss bei Neugründungen bietet die Bundesagentur für Arbeit eine spezielle Fördermöglichkeit für Firmenneugründer bei der Einstellung arbeitsloser ArbeitnehmerInnen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die vor nicht mehr als zwei Jahren eine selbständige Tätigkeit aufgenommen haben und höchstens fünf ArbeitnehmerInnen beschäftigen, können für die unbefristete Beschäftigung eines zuvor arbeitslosen förderbedürftigen Arbeitnehmers auf einem neu geschaffenen Arbeitsplatz einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.
Die Leistungen sind vor Abschluss des Arbeitsvertrages bei der Agentur für Arbeit zu beantragen, in deren Bezirk der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat. Der Einstellungszuschuss ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsmarktpolitik. D.h. die örtliche Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall über die Förderung dem Grunde nach sowie über Dauer und Höhe der Leistung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.
Der Einstellungszuschuss ist eine Fördermöglichkeit für Selbständige, die sowohl aus dem Arbeitslosengeld I- als auch dem Arbeitslosengeld II-Bezug kommen.
Bei bestehendem Arbeitslosengeld II-Anspruch können Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, zur Förderung der Aufnahme dieser Tätigkeit Einstiegsgeld erhalten.
Der Zuschuss kann für die Dauer von bis zu 24 Monaten gewährt werden.
Die konkreten Bedingungen werden mit dem jeweiligen Fallmanager verhandelt. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht.
Formen von Kleingründungen
Teilzeitgründungen
Wenn Sie über begrenzte Zeit verfügen, können Sie eine Teilzeitgründung vornehmen. Sie können in dieser Phase testen, ob eine Existenzgründung für Sie auf Dauer in Frage kommt. Sie können Ihre Geschäftsidee zunächst ohne weitere Angestellte erproben.
Nebenerwerbsgründungen
Wenn Sie eine feste Anstellung haben, die Sie (noch) nicht aufgeben wollen, können Sie eine Nebenerwerbsgründung versuchen. In diesem Fall sind Sie nebenberuflich selbständig. Sie haben eine finanzielle Absicherung über Ihre Anstellung und können testen, ob eine Selbständigkeit für Sie in Frage kommt.
Beratungsstellen
Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V.
Beratungsstelle in Lübeck
Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V.
Fleischhauerstr. 37
An der Königspassage
23552 Lübeck
Tel.: 0451-7079793
Fax: 0451-7079967
luebeck(at)frauennetzwerk-sh.de
Beratungsstelle in Kiel
Frauennetzwerk zur Arbeitssituation
Bergstr. 5
24103 Kiel
Tel.: 0431-678830
Fax: 0431-665206
kontakt(at)frauennetzwerk-sh.de
Investitionsbank Schleswig-Holstein
IB. Gründerinnen Beratung
Ulrike Kiehne
Kathartina Preusse
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Tel.: 0431-9905-0
Fax: 0431-9905-3383
info(at)ib-sh.de
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Direktvermarktung, Urlaub auf dem Bauernhof, Bauerncafé
Beratung
Holstenstr. 106/108
24103 Kiel
Bernd Irps
Tel.: 0431-9797341
birps(at)lksh.de
Dr. K.H. Deerberg
Tel. 0431-9797343
khdeerberg(at)lksh.de
UNA - Unternehmensnahe Dienstleitungen
UNA - Unternehmensnahe Dienstleistungen
UTS/Pro Regio GbR
Beratung nach Terminvereinbarung:
Kieler Str. 35
24340 Eckernförde
Telefon 04351/726055
Stoschstr. 5
24143 Kiel
Telefon 0431/7054949
Holtenauer Str. 250
24105 Kiel
Telefon 0431/3003130
Sabine Bleyer
Reinhard Stepke
Fax 0431/3052486
Für Arbeitslosengeld II Empfänger/innen:
Enigma.garage GmbH
Wischhofstr. 1-3
Seefischmarkt Gebäude 12
24148 Kiel
Tel.: 0431-6666-0
Fax: 0431-6666-19
info(at)garagekiel.de
Pro Regio
Service Büro Gaarden
Stoschstr. 5
24143 Kiel
Tel.: 0431/7054949
Fax: 0431/7301852
alpers.sbg(at)pro-regio.org
MO, DI, DO 9.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr FR 9.00-14.00 Uhr
Mittwochs nach Terminabsprache
Handwerkskammern
Die Handwerkskammern haben die Aufgabe, die Einhaltung der Handwerksordnung zu überwachen, d.h. ob jemand überhaupt einen Handwerksbetrieb führen darf.
Sie bieten Beratungen an zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen werden kann.
Wesentliche Grundlage für eine geplante Existenzgründung sind die Zulassungsvoraussetzungen für das jeweilige Handwerk. Wichtig sind zudem Kenntnisse über erlaubte Tätigkeiten innerhalb eines Handwerks.
Zulassungspflichtige Handwerke:
Die Handwerksordnung (HwO) enthält 41 zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A). Das sind diejenigen Berufe, für deren Ausübung der Meisterbrief notwendig ist. Aber auch hier gibt es (außer für Schornsteinfeger, Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher, Zahntechniker) Ausnahmen:
Qualifizierte Gesellen
So genannte "qualifizierte Gesellen" können über die zuständige Handwerkskammer bei der höheren Verwaltungsbehörde einen Antrag auf Ausübungsberechtigung stellen;
Voraussetzung dafür ist nach der Gesellenprüfung eine mindestens 6-jährige Tätigkeit in dem Beruf, davon wiederum mindestens 4 Jahre in leitender Stellung - beides ist durch entsprechende Zeugnisse und Bescheinigungen nachzuweisen. Wer selbst keinen Meisterbrief besitzt und keine Ausübungsberechtigung erlangen kann oder will, kann trotzdem einen Betrieb gründen - wenn er einen sog. Technischen Betriebsleiter einstellt, der den Meistertitel trägt. Eine weitere Möglichkeit besteht für Ingenieure, Techniker und Industriemeister; diese sind genauso eintragungsfähig wie die eigentlichen Meister.
Zulassungsfreie Handwerke
Zu unterscheiden von diesen zulassungspflichtigen sind die 53 zulassungsfreien Handwerke in Anlage B1 zur HwO: dort kann sich im Grunde jeder selbständig machen - ohne Meisterbrief und ggf. sogar ohne Gesellenprüfung.
Handwerksähnliche GewerbeEine dritte Kategorie stellen die 57 sog. handwerksähnlichen Gewerbe gemäß Anlage B2 der HwO dar. Auch hier ist, wie in der Vergangenheit, eine Existenzgründung ohne weitere Voraussetzungen möglich.
NEU!! Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) "Meister-BaföG"
Durch das am 01.07.2009 in Kraft getretene neue "Meister BAföG" werden außer Darlehensteilerlasse auch Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen. Die Erlassmöglichkeiten für Unternehmensgründungen und Unternehmensübernahmen wurden erleichtert.
Bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens wird bereits ab der Einstellung und der dauerhaften Beschäftigung eines neuen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiters oder einer sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiterin oder eines oder einer Auszubildenden 33 Prozent des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens gewährt.
Ausführliche Informationen über "Meister-BaföG" finden Sie auf der folgenden Internetseite: http://www.meister-bafoeg.info/de/175.php
Ansprechpartner/innen bei den schleswig-holsteinischen Handwerkskammern:
Handwerkskammer Flensburg
Jörg Koll (Dithmarschen-Nord, Rendsburg-Eckernförde)
Sönke Wellhausen (Nordfriesland, Flensburg)
Susanne Braas (Schleswig-Flensburg, Dithmarschen-Süd)
Handwerkskammer Lübeck
Heiko Nissen (Lübeck)
Stefan Seestädt (Ostholstein)
Ricco Fiedler (Oldenburg, Ratzeburg, Neumünster)
Handwerkskammer Lübeck, Außenstelle Kiel
Hans-Werner Panthel (Kiel, Plön, Segeberg)
Handwerkskammer Lübeck, Außenstelle Elmshorn
Wolfgang Schölermann (Pinneberg, Itzehoe, Norderstedt)
weitere nützliche Informationen
Zu allen Rechtsfragen, konzeptionellen und finanziellen Fragen können Informationen bei den Handwerkskammern eingeholt werden.
Industrie- und Handelskammern
Die Industrie- und Handelskammern führen seit vielen Jahren Beratungen für Existenzgründer/innen mit folgenden Schwerpunkten durch
Information über Formalitäten
(Anmeldeverfahren, Zulassungsvoraussetzungen, Eintragungen ins Handelsregister, Firmenname, Rechtsform
Unterstützung bei Fragen zur Finanzierung
Beratung zu öffentlichen Förderprogrammen
Abgabe von fachlichen Stellungnahmen gegenüber Institutionen
Gründungs- und Aufbauseminare
Kontaktvermittlung über ein eigenes Börsen- und Informationssystem
Überprüfung von Gründungskonzepten
Rat in Standort, Marktbeobachtungs- und Wettbewerbsfragen
Ansprechpartner:
IHK zu Flensburg: Volker Seeger (Flensburg, Schleswig-Flensburg)
IHK zu Flensburg, Geschäftsstelle Dithmarschen: Telsche Ott
IHK zu Flensburg, Geschäftsstelle Nordfriesland: Peter Becker
IHK zu Kiel: Thomas Balk, Hans-Georg Billmann (Kiel, Plön, Altkreis Eckernförde)
IHK zu Kiel, Zweigstelle Rendsburg: Dorothee Reibisch (Altkreis Rendsburg)
IHK zu Kiel, Zweigstelle Neumünster: Herbert Reinecke (Neumünster)
IHK zu Kiel, Zweigstelle Elmshorn: Peter Ahrendt (Pinneberg, Steinburg)
IHK zu Lübeck: Nicole Kerling (Lübeck, Ostholstein, Segeberg, Oldenburg, Ratzeburg)
IHK zu Lübeck, Außenstelle Ahrensburg: Dietrich Janzen (Hamburg Randgemeinden Segeberg, Oldenburg, Ratzeburg)
Die jeweiligen Internetadressen finden Sie unter weitere nützliche Informationen.
Arbeitsagenturen in Schleswig-Holstein
Die Agenturen bieten verschiedene Förderungen bei einer Existenzgründung an.
Dabei handelt es sich sowohl um vorbereitende und begleitende Seminare und Trainings als auch um finanzielle Zuschüsse.
Hierbei handelt es sich um Gründungszuschuss für Arbeitslose in der Firma.
Ansprechpartner sind in Schleswig-Holstein folgende Agenturen für Arbeit:
Agentur für Arbeit Bad Oldesloe
Berliner Ring 8-10
23843 Bad Oldesloe
Tel.: 04531/167-0
Fax: 045317167-499
BadOldesloe(at)arbeitsagentur.de
Geschäftstellen:
Ahrensburg, Geesthacht, Mölln, Reinbek
Agentur für Arbeit Elmshorn
Bauerweg 23
25335 Elmshorn
Tel.: 041217480-0
Fax: 04121/480-500
Elmshorn(at)arbeitsagentur.de
Geschäftstellen:
Glückstadt, Itzehoe, Norderstedt, Pinneberg, Uetersen, Wedel
Agentur für Arbeit Flensburg
Waldstraße 2
24939 Flensburg
Tel.: 04617819-0
Fax: 0461/819-345
Flensburg(at)arbeitsagentur.de
Geschäftstellen:
Husum, Kappeln, Niebüll, Schleswig, Westerland/Sylt, Wyk/Föhr
Agentur für Arbeit Heide
Rungholtstr. 1
25746 Heide
Tel.: 0481/98-0
Fax: 0481798-275
heide(at)arbeitsagentur.de
Geschäftsstellen:
Brunsbüttel, Meldorf, Tönning
Agentur für Arbeit Kiel
Adolf-Westphal-Straße 2
24143 Kiel
Tel.: 0431/709-0
Fax: 04317 709-1561
kiel(at)arbeitsagentur.de
Geschäftsstellen:
Eckernförde, Plön
Agentur für Arbeit Lübeck
Hans-Böckler-Straße 1
23560 Lübeck
Tel.: 0451/588-0
Fax: 0451/588-500
Luebeck(at)arbeitsagentur.de
Geschäftsstellen:
Eutin, Neustadt, Oldenburg, Timmendorfer Strand
Agentur für Arbeit Neumünster
Wittorfer Straße 22-26
24534 Neumünster
Tel.: 04321/943-0
Fax. 04321/943-476
Neumuenster(at)arbeitsagentur.de
Geschäftsstellen:
Bad Segeberg, Hohenwestedt, Kaltenkirchen, Rendsburg
Weitere Informationen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de
WTSH - Wirtschaftsförderung und Technologietransfer in Schleswig-Holstein
Ansprechpartnerinnen: Claudia Bonhoff, Beate Zitzlaff
Die WTSH bietet Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Standorten und Gebäuden für die Existenzgründung. Sie vermittelt Kontakte und führt Beratungen durch. Sie ist eine Einrichtung des Landes Schleswig-Holstein, der drei Industrie- und Handelskammern und der schleswig-holsteinischen Hochschulen. Ihre Angebote sind unentgeltlich.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.wtsh.de
Praktisches Beispiel aus Kiel - das Projekt garage
Im August 2005 startete das Kieler Existenzgründer/innen-Projekt garage in Kiel.
200 Langzeitarbeitslose wurden darauf vorbereitet, sich selbständig zu machen, ihre eigene Firma zu gründen und zu führen.
In dem 400 Quadratmeter großen garage Raum arbeiten jeweils 50 Teilnehmer/innen an mobilen Arbeitsflächen und Computerinseln, ausgestattet mit schnurlosen Telefonen daran, alles nötige Wissen für eine Existenzgründung zu erwerben. Ein wichtiger Schwerpunkt hierbei ist das Vermarkten der eigenen Geschäftsidee.
Die Teilnehmer/innen werden begleitet und unterstützt von externen Berater/innen.
Innerhalb von sechs Monaten können die zukünftigen Unternehmer/innen ihre Firma aufbauen. Danach ist es ihnen möglich, weitere sechs Monate lang an Beratungen und Trainings des Projekts garage teilzunehmen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an www.wasistgarage.de
Weitere nützliche Informationen
Umfangreiche Informationen auch auf türkisch, englisch, französisch, russisch / Sprachauswahl: auf der Seite oben rechts auf die Flaggensymbole klicken
www.existenzgruender.de
Ein Existenzgründungsleitfaden
www.wir-helfen-gruenden.de
Für Frauen
www.gruenderinnenagentur.de
Web-Lotse für Gründer/innen
www.gruendungskatalog.de
Existenzgründung und Unternehmensführung im Handwerk
www.bis-handwerk.de
www.meister-bafoeg.info
Industrie- und Handelskammern
www.ihk-flensburg.de
www.ihk-kiel.de
www.ihk-luebeck.de
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