Die Otto Benecke Stiftung e.V. führt Studienvorbereitungskurse, Anpassungs- und Nachqualifizierungsmaßnahmen für zugewanderte AkademikerInnen sowie Weiterbildungsmaßnahmen für arbeitslose AkademikerInnen durch. Darüber hinaus bietet die Otto-Benecke-Stifung unter bestimmten Voraussetzungen Stipendien für zugewanderte Studieninteressierte oder AkademikerInnen an.
Zielgruppen sind in erster Linie:
- SpätaussiedlerInnen
-Ehegatten von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern (wenn sie mit den Spätaussiedlern und Spätaussiedlerinnen eingereist sind)
- judische EmigrantInnen mit einer Niederlassungserlaubnis nach §23 AufenthG.
- Asylberechtigte
- Personen mit Abschiebeschutz nach § 60.1 Aufenthaltsgesetz
Informationen über weitere Voraussetzungen und alle Maßnahmen der Otto-Benecke Stiftung finden Sie unter
www.obs-ev.de
Merkblatt für die Förderung von anerkannten Flüchtlingen hier
Auskunft und Beratung
Otto-Benecke-Stifung
Leitstelle Nord
Glockengießerwall 16-17
20095 Hamburg
obs.hamburg@obs-ev.de
Tel. 040/245117
Fax 040/2802088
Neues Angebot:
AQUA-Migration 2009
AQUA-Migration fördert alle akademischen Zuwanderinnen und Zuwanderer, die einen Hochschulabschluss in ihrem Herkunftsland erworben haben. Eine Teilnahme an AQUA-Migration ist unabhängig vom Alter und Studienabschluss (Fachhochschule, Universität), von der Nationalität und Dauer der Erwerbslosigkeit möglich.
Das Integrationsangebot umfasst Sprachkurse, Studienergänzungen für verschiedene Berufsgruppen, wissenschaftliche Praktika, Orientierungs-
kurse und Seminare, welche fortlaufend in Kooperation mit ausgewählten Hochschulen und Bildungsträgern durchgeführt werden.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Studienangeboten erhalten Sie auf der Webseite vom OBS.
Ihre persönlichen Fragen richten Sie bitte an unsere AQUA-Hotline 0228/81 63-600, die Sie täglich in der Zeit von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Fr. 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr) erreichen können.
Sprachkurse zur Studienvorbereitung
Die nach den Garantiefondsrichtlinien-Hochschulbereich eingerichteten Kurse bereiten junge Zuwanderinnen und Zuwanderer — aufbauend auf den Integrationssprachkursen — auf die sprachlichen Anforderungen einer akademischen Laufbahn (Hochschulreife, Studium, Eingliederung in akademische Tätigkeitsfelder) vor.
Kursbeginn: Februar, Mai, August, November
Externe Sprachkurse
Als externe Sprachkurse werden Kurse bezeichnet, die in geeigneter Weise auf die sprachlichen Anforderungen einer akademischen Laufbahn vorbereiten, aber nicht vertraglich an die Otto Benecke Stiftung e.V. gebunden sind. Die Förderung einer Teilnahme an externen Sprachkursen ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden und nur im Ausnahmefall möglich.
Sonderlehrgänge
Im Auftrag der Kultusministerien wurden die Sonderlehrgänge eingerichtet, um SpätaussiedlerInnen und deren Angehörigen eine Möglichkeit zu geben, ihre ausländische Hochschulreife so zu ergänzen, dass sie Zugang zu deutschen Hochschulen erhalten. Heute stehen die Sonderlehrgänge auch Jüdischen ImmigrantInnen aus der ehemaligen Sowjetunion offen. In einzelnen Bundesländern können auch Migranten aus anderen Herkunftsländern in die Sonderlehrgänge aufgenommen werden.
Kursdauer: 24 Monate
Unterrichtsfächer: Mathematik, Deutsch, Englisch, Physik, Biologie, Chemie, Gemeinschaftskunde
Studienkollegs
StudienbewerberInnen aus dem Ausland, deren Hochschulreife aus dem Herkunftsland in Deutschland nicht anerkannt wird, werden in Studienkollegs auf die sogenannte Feststellungsprüfung vorbereitet. Nach erfolgreicher Prüfung können die StudentInnen ihre Ausbildung an einer Hochschule fortsetzen. Nicht alle ausländischen Schulabschlüsse berechtigen zum Besuch eines Studienkollegs. StipendiatInnen mit zehn- bis elfjährigen Schulabschlüssen aus der ehemaligen UdSSR können ein Studienkolleg besuchen, wenn sie in ihrem Herkunftsland zusätzlich an einer staatlich anerkannten Hochschule mindestens zwei Semester erfolgreich absolviert haben oder über einen Mittelschulabschluss mit Auszeichnung verfügen.
Kursorte: Greifswald, Hamburg, Hannover, Kiel, Wismar
Kursdauer. 12 Monate
Abschlussprüfung: vier Fächer (drei schriftliche, eine mündliche Prüfung)
Akademische Praktika
Zugewanderte junge HochschulabsolventInnen verfügen oft über gute fachliche Kenntnisse. Flüchtlinge und SpätaussiedlerInnen sind aber in der Regel nicht mit den Anforderungen auf dem deutschen und westeuropäischen Arbeitsmarkt vertraut. Akademische Praktika und die Förderung von Anpassungszeiten für junge MedizinerInnen unterstützten die berufliche Eingliederung akademischer ZuwandererInnen.
Dauer der Maßnahme: 6 Monate
Hochschulprogramm
Richtlinien für das Programm:
An dem Programm können SpätaussiedlerInnen, ihre Angehörigen, jüdische ImmigrantInnen, Asylberechtigte und Flüchtlinge mit Abschiebeschutz nach § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz teilnehmen.
Voraussetzung dafür ist ein akademischer Abschluss oder ein im Herkunftsland aufgenommenes Studium, welches wegen der Ausreise unterbrochen wurde, im Herkunftsland wurde die Hochschulreife erworben und die Eignung und Absicht, in Deutschland ein Hochschulstudium oder eine akademische Berufstätigkeit fortzusetzen ist vorhanden.
Akademikerprogramm
Richtlinien für das Programm:
An dem Programm können SpätaussiedlerInnen, eingeschränkt auch deren Angehörige, jüdische ImmigrantInnen (§23,2 AufenthG), Asylberechtigte und Flüchtlinge mit einer Anerkennung nach § 60,1 teilnehmen.
Voraussetzung hierfür ist ein akademischer Abschluss im Herkunftsland, die Eignung und Absicht, entsprechend der Hochschulqualifiktaion in Deutschland erwerbstätig zu werden, Flexibilität, Mobilität und eine geeignete nach AKP förderbare Maßnahme muss existieren.
Die Beantragung der Förderung muss innerhalb eines Jahres nach Ausstellung der Bescheinung nach §15 BVFG für SpätaussiedlerIn, der Aufenthaltserlaubnis nach §23, 2 Aufenthaltsgesetz oder der Anerkennung als AsylberechtigtEr bzw. nach § 60,1 Aufenthaltsgesetz erfolgen.
Der /die AntragstellerIn hat das 30. Lebensjahr, aber noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet.
Weitere Informationen finden Sie unter www.obs-ev.de
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